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Zum Vergleich der Vorstellung Hardenbergs einer deutschen Verfassung anhand seiner

41 Artikel (1. Fassung) vom Juli 1814 und der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815.

Inhaltsverzeichnis

 I.         1.) Einleitung, Erläuterung der Fragestellung (Seite 2)

 II.        1.)  Kurze Einordnung der Quellen in den historischen Kontext (Seite 2)

2.)    Hardenbergs  „41 Artikel“ (1. Fassung) vom Juli 1814 (Seite 3)

            3.) Fazit (Seite 4)

            4.) Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 (Seite 6)

            5.) Fazit (Seite 7)

 III.      1.) Vergleich der „41 Artikel“ (1. Fassung) und der Deutschen Bundesakte     (Seite 8)

 IV.      1.) Schlussbetrachtung (Seite 10)

 V.        1.) Quellen (Seite 11)

            2.) Literatur (Seite 11)

 I.

1.Einleitung, Erläuterung der Fragestellung

 

In der vorliegenden Hausarbeit „Zum Vergleich der Vorstellung Hardenbergs einer deutschen Verfassung anhand seiner „41 Artikel (1. Fassung)“ vom Juli 1814 und der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815“ wird versucht, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Quellen herauszuarbeiten und darzustellen. Die Fragestellung ist für mich interessant, da die Frage der Neuordnung Europas, bzw. Deutschlands um 1815 viele Staatsmänner beschäftigt hat, so unter anderem Wilhelm von Humboldt, den Freiherrn Stein oder den österreichischen Staatskanzler Metternich, dessen Vorschlag sich letztlich durchsetzen sollte.[1]

Nach einem kurzen Überblick über die historischen Begleitumstände des Wiener Kongresses nehme ich zuerst jeweils eine Quelleninterpretation vor, arbeite jeweils die meines Erachtens wichtigen Fakten heraus und stelle diese kurz als Fazit vor. Im Anschluss daran erläutere ich dann die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Quellen. Ich beschränke mich dabei auf die mir als wesentlich erscheinenden Fakten, um den inhaltlichen Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen.

Als Arbeitsgrundlagen für die vorliegende Hausarbeit dienten mir das Werk von Peter Burg, „Der Wiener Kongreß, Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem“, 1984 in München erschienen, die „Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band 1“ von Ernst Rudolf Huber, in zweiter Auflage 1967 in Stuttgart erschienen und Band 15 des „Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte“, in der elften Auflage 1999 in München erschienen.


[1] Vgl. VALENTIN, Veit: Geschichte der Deutschen, Berlin 1947, S. 428.

Die gesamte Arbeit können Sie hier als pdf-Datei herunterladen

©copyright by Axel Ufermann 2001 - 2004

Stand: 31-10-2004